Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1953 - 5 StR 904/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,4585
BGH, 19.02.1953 - 5 StR 904/52 (https://dejure.org/1953,4585)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1953 - 5 StR 904/52 (https://dejure.org/1953,4585)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1953 - 5 StR 904/52 (https://dejure.org/1953,4585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,4585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 5 StR 904/52
    Hierbei ist Zu beachten, daß die Mindeststrafe des § 244 StGB nicht unterschritten werden darf (vgl. BGHSt 1, 152 [155]).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 5 StR 904/52
    Zwar kann der Revision nicht darin gefolgt werden, daß von der Vereidigung der Verletzten nur dann abgesehen werden kann, wenn zu befürchten ist, der Zeuge werde wegen Voreingenommenheit die Unwahrheit sagen (vgl. BGHSt 1, 175 ff. unter Abweichung von den in der Revisionsbegründung angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).
  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 517/52
    Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 5 StR 904/52
    Denn alle Fälle des (einfachen, leichteren und schwereren) Diebstahls gehen in dem Tatbestand des § 252 StGB auf (vgl. BGHSt 3, 76 [77 zu b]).
  • RG, 24.01.1935 - 5 D 598/34

    In welchem Verhältnis stehen der verbotene Besitz von Diebeswerkzeug (§ 245 a

    Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 5 StR 904/52
    Ist dagegen die Dauerstraftat des § 245 a Abs. 1 StGB ohne jeden Zusammenhang mit der Einbruchshandlung begonnen worden und vollendet, bevor der Diebstahlsvorsatz gefaßt wurde, so liegt mangels eines von vornherein bestehenden einheitlichen Willens keine Handlungseinheit vor (vgl. RGSt 69, 91).
  • BGH, 10.08.1962 - 4 StR 238/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Sie sind vielmehr wegen ihrer gemeingefährlichen Natur vom Gesetzgeber als allgemeine (abstrakte) Gefährdungsdelikte und strafrechtliche Vorbeugungstatbestände von besonderer Eigenart ausgestaltet worden (4 StR 449/61 vom 22. Dezember 1961, vgl. auch 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 2 StR 2/59 vom 8. April 1959; Schäfer/Wagner/Schafheutle, Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher, 1934 Art. 1 Nr. 2, § 245 a StGB, Anm. 1 S. 87, Anm. 49 S. 107, 108).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55

    Rechtsmittel

    Der hier abgeurteilte schwere Raub liegt außerhalb des ursprünglich gefaßten Tatplanes und beruht auf einem neuen Tatentschluß (vgl BGH 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952; 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955).
  • BGH, 22.12.1961 - 4 StR 449/61

    Rechtsmittel

    Auch der Bundesgerichtshof hat sich in unveröffentlichten Entscheidungen dieser Ansicht angeschlossen (5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 2 StR 2/59 vom 8. April 1959).
  • BGH, 05.09.1961 - 5 StR 351/61

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seinemUrteil vom 19. Februar 1953 - 5 StR 904/52 - (angeführt bei Dreher/Maassen, StGB 3. Aufl. Anm. 2 zu § 245 a) ausgeführt hat, kann das Vergehen nach § 245 a StGB als Dauerdelikt zu dem mit den Werkzeugen begangenen Diebstahl sowohl im Verhältnis des § 73 als auch des § 74 StGB stehen, je nachdem der Täter das Diebeswerkzeug schon mit dem Vorsatz an sich gebracht hat, damit den Einbruch zu begehen (Tateinheit), oder ob die Dauerstraftat des § 245 a StGB ohne jeden Zusammenhang mit der Einbruchshandlung begonnen und vollendet wurde (vgl. RGSt 69, 91).
  • BGH, 16.02.1960 - 1 StR 8/60

    Rechtsmittel

    Das entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch des Bundesgerichtshofs, wonach die beiden Straftaten dann selbständig nach § 74 StGB zusammentreffen, wenn der Täter das Diebeswerkzeug nicht eigens für den bereits ins Auge gefaßten Diebstahl erworben hat, sondern es ohne Zusammenhang mit ihm bereits zu einer Zeit besaß, als er noch nicht den Vorsatz gefaßt hatte zu stehlen (RGSt 69, 91; 57, 177; BGH 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955; 5 StR 121/59 vom 12. Mai 1959 und 5 StR 336/59 vom 22. September 1959; vgl. auch RGSt 55, 8; RGSt 59, 359, 361 und RGSt 66, 117, ferner BGH 1 StR 700/55 vom 27. April 1954 und 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952 für das Verhältnis von unbefugtem Waffenbesitz zu Jagdwilderei, zu Tötungsverbrechen und zum Baue).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht